Kündigung und Eigenbedarf – wenn Wohnraum auf dem Spiel steht


Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Vertragsverstoßes bedeutet für Mieter häufig existenzielle Unsicherheit – für Vermieter ein rechtlich sensibles Verfahren mit hohen Anforderungen. Wir prüfen Kündigungen sorgfältig, setzen berechtigte Eigenbedarfsansprüche durch und wehren unzulässige oder vorgeschobene Kündigungen konsequent ab. Ziel ist eine rechtlich tragfähige Lösung mit klarer Perspektive.

Räumungsklage – wenn reden nicht mehr hilft


Räumungsklagen sind meist das Ergebnis eskalierter Mietverhältnisse. Zahlungsausfälle, Vertragsverletzungen oder nachhaltige Störungen erfordern dann ein konsequentes rechtliches Vorgehen. Wir führen Räumungsverfahren strukturiert und durchsetzungsstark – von der Kündigung bis zur Erlangung und Durchsetzung des Räumungstitels.


Mietmängel und Mietminderung – wenn Wohnen zur Belastung wird


Erhebliche Mietmängel wie Schimmel, Feuchtigkeit oder Heizungsausfälle beeinträchtigen nicht nur den Wohnwert, sondern oft auch die Gesundheit. Wir vertreten Mieter und Vermieter bei der rechtlichen Bewertung von Mängeln und setzen Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Mietminderung oder deren Abwehr fundiert durch. Maßgeblich sind dabei Beweisbarkeit, Verhältnismäßigkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit.

Wohnungseigentumsrecht (WEG) ohne Umwege


Das Wohnungseigentumsrecht ist formalistisch, komplex und häufig konfliktbelastet. Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft, Probleme mit der Verwaltung oder fehlerhafte Beschlüsse führen oft zu Stillstand. Wir vertreten. Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Eigentümer mit klarer rechtlicher Struktur und dem Ziel, Handlungsfähigkeit herzustellen.

Immobilienrecht – rechtliche Struktur für nachhaltige Entscheidungen

Immobilienprojekte sind wirtschaftlich anspruchsvoll und rechtlich vielschichtig. Fehler in frühen Phasen wirken sich oft erst später aus – dann jedoch mit erheblicher finanzieller Tragweite. Wir begleiten Immobilienprojekte rechtlich von der Planung bis zur Umsetzung und beraten zu immobilienrechtlichen Fragestellungen mit Blick auf Struktur, Risiken und langfristige Tragfähigkeit.


Wirtschaftsstrafrecht – Verteidigung mit Weitblick


Ermittlungen im Wirtschaftsstrafrecht sind für Betroffene häufig überraschend und mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Folgen verbunden. Frühzeitige Entscheidungen prägen den weiteren Verfahrensverlauf maßgeblich. Wir verteidigen Mandanten mit strategischem Blick, klarer Kommunikation und konsequenter Wahrung ihrer Rechte im Ermittlungs- und Hauptverfahren.


Türkisches Recht 

Wir beraten und unterstützen Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum türkischen Recht, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienerwerb, Unternehmensgründungen sowie familienrechtlichen Konstellationen mit Auslandsbezug, etwa bei Eheschließungen oder vermögensrechtlichen Fragen.



Die besondere Expertise im türkischen Recht beruht auf einer vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Rahmen des Studiums an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie auf der laufenden praktischen Befassung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. In geeigneten Fällen arbeiten wir mit sorgfältig ausgewählten Kooperationspartnern in der Türkei zusammen, um eine rechtlich fundierte und praxisnahe Betreuung sicherzustellen.