Honorar & Kosten
Transparenz und Planbarkeit sind uns im Umgang mit Mandanten besonders wichtig. Anwaltliche Beratung und Vertretung sollen Ihnen rechtliche Sicherheit geben – nicht neue Unsicherheiten schaffen. Deshalb sprechen wir vor der Übernahme eines Mandats offen darüber, welcher Aufwand zu erwarten ist und welche Kosten damit verbunden sein können. Sie entscheiden auf dieser Grundlage, ob und in welchem Umfang Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Unser Anspruch ist es, rechtliche Lösungen nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Dazu gehört eine realistische Einschätzung des Kosten‑Nutzen‑Verhältnisses ebenso wie die klare Benennung möglicher Risiken.
Fragen zu Honorar und Kosten
Eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen sowie Hinweise zu den voraussichtlichen Kosten erhalten Sie gerne vorab – telefonisch, per E‑Mail oder im persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Transparenz und Klarheit stehen für uns an erster Stelle.
Gerne können Sie sich über den nachfolgenden Link eine unverbindliche Orientierung zu den gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verschaffen. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls und die individuelle Vereinbarung.
Wie sich Anwaltskosten zusammensetzen
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen ist grundsätzlich gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses sieht je nach Art der Tätigkeit, Umfang und Streitwert unterschiedliche Gebühren vor. In vielen Fällen bildet das RVG eine sachgerechte Grundlage für die Abrechnung.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der gesetzliche Gebührenrahmen den tatsächlichen Arbeitsaufwand nicht angemessen abbildet oder eine besondere Planungssicherheit gewünscht ist.
Je nach Mandat kommen unterschiedliche Abrechnungsmodelle in Betracht: – Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren – Vereinbarung eines Stundenhonorars – Vereinbarung eines pauschalen Honorars für eine klar umrissene Tätigkeit.
Welche Form der Abrechnung sinnvoll ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Hierüber informieren wir Sie transparent vor Mandatsbeginn.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gerne, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz für Ihr Anliegen besteht. Auf Wunsch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und holen eine Deckungszusage ein.
Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen nicht in allen Fällen eintreten und bestimmte Leistungen – etwa Selbstbeteiligungen oder nicht versicherte Tätigkeiten – vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sein können. Auch hier informieren wir Sie transparent über die jeweiligen Rahmenbedingungen.
Beratungs‑ und Verfahrenskostenhilfe
Bei entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen kann die Möglichkeit bestehen, Beratungs‑ oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Ob diese bewilligt wird, entscheidet nicht die Kanzlei, sondern das zuständige Gericht. Gerne erläutern wir Ihnen, ob diese Optionen in Ihrem Fall in Betracht kommen und wie das jeweilige Verfahren abläuft.